Hauswirtschafter/in (BKAZVO)

Die vollzeitschulische Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in ist eine grundlegende Erstausbildung in der Hauswirtschaft. Sie richtet sich nach der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO).

Hauswirtschafter/-innen arbeiten für und mit anderen Menschen. Sie gestalten und meistern den Alltag mit Gästen, Kindern, Senioren oder auch Kranken. Dabei können sie in Bildungshäusern, sozialen Einrichtungen, Familienhaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten oder in der Gastronomie beschäftigt sein. Fundierte Fertigkeiten und Kenntnisse, Organisationstalent und Kreativität helfen ihnen ihre Aufgaben zu erfüllen.

Dazu gehören:
- Haushaltsmanagement - Ernährung - Arbeitsorganisation - Kalkulation - Finanzen - Hygiene - Umweltschutz - Unfallschutz - Gesundheit - Betreuung - Reinigung und Pflege - Dekoration.

Neben dem Unterricht finden praktische Anleitungen an einem Betriebstag im Berufskolleg statt. 
Zusätzlich sammeln die Auszubildenden praktische Berufserfahrungen in hauswirtschaftlich ausgerichteten Betrieben. Der Einsatz in den Betrieben nimmt mit jedem Ausbildungsjahr um einen Tag zu.

Die formalen Voraussetzungen zur Aufnahme in die vollzeitschulische Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in sind erfüllt, wenn Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Die/der Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit der Schule ab.
Darüber hinaus ist ein Praktikumsplatz für ein Langzeitpraktikum erforderlich.

In diesem Bildungsgang absolviert die/der Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit ein schulbegleitendes betriebliches Praktikum. Im ersten Ausbildungsjahr findet dieses Praktikum an einem Tag in der Woche statt, im  zweiten Ausbildungsjahr an zwei Tagen und im dritten Ausbildungsjahr an drei Werktagen pro Wochen.

Prüfungen werden von der Landwirtschaftskammer NRW (zuständige Stelle) abgenommen.

  1. Die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ermittelt den Ausbildungsstand.
  2. ZurAbschlussprüfung zum Ende der Ausbildung wird zugelassen, wer die
  • Ausbildungszeit erfüllt,
  • die Zwischenprüfung abgelegt und
  • das Berichtsheft ordentlich geführt hat.

Die duale Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in vermittelt

  1. den BerufsabschlussHauswirtschafter/-in mit der bestandenen Berufsabschlussprüfung
  2. den Berufsschulabschluss, wenn am Ende der Ausbildung die schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen.

Unterrichtsstunden

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

Berufsbezogener Bereich

Wirtschafts- und Betriebslehre

40

40

40

Betriebsorganisation

120

80

80

Versorgung

120

120

80

Betreuung

40

80

120

Mathematik

80

0

0

Englisch

80

0

0

Summe

480

320

320

Differenzierungsbereich

 

0-40

0-40

0-40

Summe

   

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

80

0

0

Religionslehre

40

0

0

Sport/Gesundheitsförderung

40

0

0

Politik/Gesellschaftslehre

40

0

0

Summe

200

0

0

Gesamtstundenzahl

Summe

680-720

320-360

320-360

Im Berufsbezogenen Bereich werden die Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Lernfeldern vermittelt:

  1. Die Berufsausbildung mitgestalten
  2. Güter und Dienstleistungen beschaffen
  3. Waren lagern
  4. Speisen und Getränke herstellen und servieren
  5. Personengruppen verpflegen
  6. Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen
  7. Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
  8. Textilien reinigen und pflegen
  9. Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten
  10. Personen individuell wahrnehmen und beobachten
  11. Personen individuell betreuen 
  12. Produkte und Dienstleistungen vermarkten
  13. Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse koordinieren

Ansprechpartner/in

Frau Strate

Bereichsleitung
02921 9639-0
E-Mail senden

 

 

Informationen zur schulischen Vollausbildung Hauswirtschafter*in

Weitere Informationen:

Rund um den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in unter: www.haus-wirtschaft.de

Zur Prüfung unter: www.landwirtschaftskammer.de