Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufsabschluss nach Landesrecht. Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, möglich.

Voraussetzungen

Mindestens Hauptschulabschluss beziehungsweise ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.

Unterricht

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 16 Wochen integriert.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss als
    • Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
    • Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
    • Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung - Service
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Anschlussmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss eröffnet im Fachbereich Sozialwesen, in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss, den Besuch der entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule. Dort kann sich zum Beispiel eine Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ein Staatlich geprüfter Kinderpfleger zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher weiterbilden.

Ansprechpartner/in

Sascha Klute


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