Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufsabschluss nach Landesrecht. Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, möglich.
Voraussetzungen
Mindestens Hauptschulabschluss beziehungsweise ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 16 Wochen integriert.
Abschlüsse
Anschlussmöglichkeiten
Der erfolgreiche Abschluss eröffnet im Fachbereich Sozialwesen, in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss, den Besuch der entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule. Dort kann sich zum Beispiel eine Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ein Staatlich geprüfter Kinderpfleger zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher weiterbilden.