Tischler/in

Tischler/innen sind spezialisiert auf Innenausbauten sowie die Herstellung von Einrichtungsgegenständen aus Holz. Sie stellen Möbel, Türen und Fenster, sowie Treppen aus Holz und Holzwerkstoffen her, liefern diese aus und montieren sie beim Kunden. Vor der Übergabe an den Kunden überprüfen sie ihre Arbeit kritisch.
Sie erstellen Messe- und Ladeneinrichtungen und führen die verschiedensten Innenausbauten aus, zum Beispiel das Fertigen und Montieren von Einbauschränken,  Decken- und Wandverkleidungen, das Verlegen von Holz- und Laminatfußböden und das Errichten von Trennwänden in Trockenbauweise.

Tischler/innen be- und verarbeiten Holz, Holzwerkstoffe, Furniere, Glas und Kunststoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Sie erstellen maschinell die verschiedensten Oberflächen, veredeln diese Oberflächen mit Beizen, Lacken, Ölen oder Wachsen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke und beraten Kunden über Einrichtungslösungen.

Tischler/innen arbeiten überwiegend bei Möbelherstellern, Tischlereien und Betrieben des Innenaus- und Ladenbaus, sowie bei Bautischlereien und Zimmereibetrieben. Darüber hinaus können sie bei Herstellern von Holzwerkstoffen oder in Baumärkten und Möbelhäusern beschäftigt sein. Auch öffentliche Einrichtungen mit eigener Tischlerei, Messebauunternehmen oder Betriebe des Schiffbaus kommen als Arbeitgeber infrage.

Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.

Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung durch die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammer statt.

Am Ende der Ausbildung folgt eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung.

In der schriftlichen Prüfung müssen die fachtheoretischen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Die praktische Prüfung besteht aus der Anfertigung eines Werkstücks unter Aufsicht des Prüfungsausschusses und der Anfertigung des Gesellenstücks im Ausbildungsbetrieb (i.d.R ein Möbelstück).

Die Schülerin/ der Schüler erhält am Ende der Ausbildung bei entsprechendem Notenbild ein Berufsschulabschlusszeugnis.
Die Handwerkskammer gibt, unabhängig von den Schulzeugnissen, den entsprechenden Gesellenbrief und das Gesellenprüfungszeugnis aus, sofern die Prüfung bestanden ist.

Tischler/Tischlerinnen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Der Unterricht am Börde-Berufskolleg folgt dem Lernfeldkonzept und wird auf mehrheitlichen Wunsch der Ausbildungsbetriebe in Teilzeitform erteilt, also an ein bis zwei Werktagen pro Woche.

Die Unterrichtsstunden werden nach Lehrplan erteilt.

  • Einfache und zusammengesetzte Produkte aus Holz herstellen
  • Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
  • Kleinmöbel, Einzelmöbel, Systemmöbel und Einbaumöbel herstellen
  • Elemente des Innenausbaus(Verkleidungen, Trennwände, Fußböden, Deckenkonstruktionen)
  • Treppen und Innentüren, Fenster und Außentüren
  • Wartung von Erzeugnissen und Produkten
  • Projektarbeiten

 

Unterrichtsfächer im berufsbezogenen Bereich

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse
  • Fertigungsprozesse
  • Montage/Service
  • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

Unterrichtsfächer im berufsübergreifenden Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Ansprechpartner/in

Herr Temme


02921 9639-0
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