Schwerpunkte: "Zimmerarbeiten", "Stuckateurarbeiten", "Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten", "Estricharbeiten", "Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten" und "Trockenbauarbeiten"
Ausbaufacharbeiter/innen führen je nach Schwerpunkt Zimmer- oder Stuckarbeiten aus, verlegen Estrich, Fliesen oder Platten, dämmen und isolieren oder montieren Trockenbauelemente. Sie richten die Baustelle ein und bereiten die Ausbaumaterialien für den Einbau vor. Sie ziehen Zwischenwände aus Metallprofilen und Gipsplatten ein, verputzen Wände oder verlegen Fliesen. Sie bearbeiten Holz mittels Handwerkzeugen und Maschinen und montieren Holzbauteile, wie z.B. Dachstühle, oder bringen Dämmstoffe und Ummantelungen an. Im Bereich Estricharbeiten stellen sie Estrichmischungen her und tragen sie auf. In allen Schwerpunkten sind sie auch für Transportarbeiten zuständig und übernehmen ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten. Ausbaufacharbeiter/innen finden Beschäftigung in handwerklichen und industriellen Betrieben des Ausbaugewerbes, z.B. in Trockenbau-, Dachdecker- und Zimmereibetrieben, in Isolierbauunternehmen, in Fachbetrieben für Fußbodentechnik sowie in Stuckateurbetrieben.
Nach erfolgreicher Prüfung kann im Anschluss der zweijährigen Ausbildung ein drittes zum jeweiligen Gesellen erfolgen.
Der sogenannte Job-Futuromat der ARD und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jüngst auf Grundlage der Studie von Dengler/Matthes 2015 ermittelt, ob der Beruf des Hochbaufacharbeiters/der Hochbaufacharbeiterin derzeit durch Maschinen teilweise oder ganz zu ersetzen wäre. Das Ergebnis lag bei 0%, somit ist der Beruf des Hochbaufacharbeiters/der Hochbaufacharbeiterin äußerst zukunftsträchtig.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden. Darüber hinaus sind…
Im erstem Ausbildungsjahr findet eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung durch die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammer statt.
Am Ende der Ausbildung folgt eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung. In der schriftlichen Prüfung müssen die fachtheoretischen Kenntnisse nachgewiesen werden. Die praktische Prüfung besteht aus der Anfertigung eines Werkstücks unter Aufsicht des Prüfungsausschusses.
Die Schülerin/ der Schüler erhält am Ende der Ausbildung bei entsprechendem Notenbild ein Berufsschulabschlusszeugnis.
Die Handwerkskammer gibt, unabhängig von den Schulzeugnissen, den entsprechenden Gesellenbrief und das Gesellenprüfungszeugnis aus, sofern die Prüfung bestanden ist.
Ausbaufacharbeiter/innen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet (Duale Berufsausbildung). Der Unterricht am Börde-Berufskolleg folgt dem Lernfeldkonzept und wird in Blockform erteilt. Die Unterrichtsstunden werden nach Lehrplan erteilt. Die Ausbaufacharbeiter/innen werden im zweiten Ausbildungsjahr an einem anderen Berufskolleg weiter beschult.
Lernfeld 1 – Einrichten einer Baustelle
Lernfeld 2 – Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
Lernfeld 3 – Mauern eines einschaligen Bauköpers
Lernfeld 4 – Herstellen eines Stahlbetonbauteils
Lernfeld 5 – Herstellen einer Holzkonstruktion
Lernfeld 6 – Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles
Die Lernfelder 1-6 werden im Rahmen der Beruflichen Grundbildung in der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft für alle Berufe im Bauhauptgewerbe einheitlich unterrichtet, damit ein Grundverständnis für das Baugewerbe entsteht.
Unterrichtsfächer im berufsbezogenen Bereich
Unterrichtsfächer im berufsübergreifenden Bereich
02921 9639-0
E-Mail senden