Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik bildet „Staatlich anerkannte Erzieher(innen)“ aus.
Erzieher(innen) sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
Zusätzlich muss die persönliche Eignung zu Beginn der Ausbildung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) nachgewiesen werden.
Am Ende des Bildungsganges wird ein Fachschulexamen durchgeführt. Das Fachschulexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung (drei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht) zum Ende des zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts und einer Prüfung in Form eines Kolloquiums zum Ende des Berufspraktikums.
Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die „Fachhochschulreife“ erworben werden.
1. Jahr „Unterstufe“:
Vollzeitunterricht im Umfang von etwa 34 Wochenstunden – 8 Wochen Praktikum in einem Kindergarten / Kindertageseinrichtung
2. Jahr „Oberstufe“:
Vollzeitunterricht im Umfang von etwa 34 Wochenstunden – 8 Wochen Praktikum einer Einrichtung für Schulkinder bzw. Jugendliche oder einer Einrichtung der Heimerziehung
3. Jahr „Berufspraktikum“ (durch die Schule begleitet):
Berufstätigkeit in einer sozial pädagogischen Einrichtung, ergänzt durch etwa 160 bis 200 Unterrichtsstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Differenzierungsbereich: