Der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin ist dem Berufsfeld "Körperpflege" zugeordnet.
Er gehört zu den Berufen, bei denen umfassende Dienstleistungen erbracht werden, die hohe Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Behandlung und Beurteilung verlangen. Seine besondere Prägung erhält er dadurch, dass die Leistungen direkt an den Kundinnen und Kunden vollzogen werden.
Friseure/Friseurinnen sollen in der Lage sein, mit Kunden/Kundinnen zu kommunizieren, dabei deren Wünsche zu ermitteln, diese mit den natürlichen Vorgaben und dem friseurtechnisch Machbaren zu vergleichen und unter Berücksichtigung der Modetendenz einen individuellen Behandlungsvorschlag zu machen und geeignete Produkte anzubieten. Daher wird von ihnen neben dem soliden handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität und Flexibilität erwartet. Als Dienstleistende müssen sie ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kundinnen und Kunden orientieren und durch ihre berufliche Handlungsfähigkeit erfüllen. Auch Salonmarketing, betriebliche Organisation und unternehmerisches Handeln nehmen einen hohen Stellenwert ein.
Die Ausbildung zu Friseuren / Friseurinnen findet in kooperativer Form an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Unterstützend und vertiefend nehmen die Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen teil.
Neben den berufsbezogenen Lerninhalten wird eine erweiterte Allgemeinbildung vermittelt, die nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum Erwerb höherer allgemeinbildender Schulabschlüsse genutzt werden kann. Zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses wird ein zusätzlicher Kurs Englischunterricht im Umfang von 80 Unterrichtsstunden angeboten.
Schülerinnen und Schüler, die statt eines Ausbildungsvertrags einen gültigen EQJ-Vertrag vorlegen, nehmen am Unterricht der Unterstufe teil.
In Einzelfällen können auch Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildung- bzw. Praktikumsvertrag aufgenommen werden, soweit ein berechtigtes Interesse am Besuch der Fachklasse besteht.
Die Gesellenprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21.05.2008 durchgeführt:
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Gesellenprüfung
Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Der Inhalt des praktischen Teils erstreckt sich auf die ersten drei Ausbildungshalbjahre. Im theoretischen Teil 1 der Gesellenprüfung werden die in den Lernfeldern 1 bis 7 zu vermittelnden Inhalte anhand von zentral gestellten Aufgaben überprüft.
Die Ergebnisse von Teil 1 fließen mit 25 % in die Gesamtprüfungsnote der Gesellenprüfung ein.
Teil 2 der Gesellenprüfung
Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung findet zum Abschluss der Berufsausbildung statt und gliedert sich ebenfalls in einen schriftlichen (mit zentral gestellten Aufgaben) und einen praktischen Teil.
Der schriftliche Teil gliedert sich in die Bereiche Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Schriftliche Prüfungsteile können durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfungsergebnisse aus Teil 2 (schriftlich und praktisch) gehen mit 75 % in das Gesamtergebnis ein.
Die Termine für die schriftlichen Prüfungsteile werden landeseinheitlich für NRW vom Friseur und Kosmetik Verband NRW, für die praktischen Prüfungen vom Prüfungsausschuss der Friseur-Innung Soest-Lippstadt festgelegt.
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Der 1. Teil der Gesellenprüfung ist nicht eigenständig wiederholbar.
Die Berufsausbildung schließt ab mit dem Berufsabschluss (nach der bestandenen Gesellenprüfung) vor der Handwerkskammer.
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.
Unterrichtsstunden | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
Berufsbezogener Bereich | |||
Pflege und Gestaltung | 120-160 | 80 | 120 |
Farb- und Formveränderung | 20-60 | 140 | 80 |
Salon- und Kundenmanagement | 60-100 | 60 | 80 |
Fremdsprachliche Kommunikation | 0 - 40 | 0 - 40 | 0 - 40 |
Wirtschafts- und Betriebslehre | 40 | 40 | 40 |
Summe | 320 - 360 | 320 - 360 | 320 - 360 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |||
Deutsch / Kommunikation | 40 | 40 | 40 |
Religionslehre | 40 | 40 | 40 |
Sport / Gesundheitsförderung | 40 | 40 | 40 |
Politik / Gesellschaftslehre | 40 | 40 | 40 |
Summe | 160 | 160 | 160 |
Rechtliche Grundlage für die Ausbildung in diesem Beruf ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21.05.2008.
Der schulische Teil der Ausbildung richtet sich nach dem am 1. Februar 2011 in Kraft getretenen Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrein-Westfalen - Friseur/Friseurin -
Die Ausbildungsdauer beträgt i. d. R. 3 Jahre. Verkürzungen der Ausbildungszeit sind möglich bei bereits abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen Beruf oder bei höherem Bildungsabschluss, z.B. Abitur, sowie bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Berufsausbildung.
Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform wie folgt statt:
1. Ausbildungsjahr: Donnerstag: 9 Stunden und freitags 14-tägig 8 Stunden
2. Ausbildungsjahr: Dienstag: 9 Stunden
3. Ausbildungsjahr: Montag: 9 Stunden
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