Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilerziehungspflege richtet sich an junge Erwachsene, die eine berufliche Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“/zum „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ anstreben.
Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte für die Assistenz, Erziehung, Bildung, Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung. Sie sind als Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe anerkannt.
Zusätzlich muss die persönliche Eignung zu Beginn der Ausbildung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) nachgewiesen werden.
Am Ende des Bildungsganges wird ein Fachschulexamen durchgeführt. Das Fachschulexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung (drei Arbeiten unter Aufsicht) zum Ende des zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts und einer Prüfung in Form eines Kolloquiums zum Ende des Berufspraktikums.
Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die „Fachhochschulreife“ erworben werden.
Der Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" berechtigt
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Differenzierungsbereich: