Heilerziehungspflege

Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilerziehungspflege richtet sich an junge Erwachsene, die eine berufliche Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“/zum „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ anstreben.

Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte für die Assistenz, Erziehung, Bildung, Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung. Sie sind als Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe anerkannt.

  • mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) sowie eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung im einschlägigen Bereich (z. B. als Sozialassistent(in), Heilerziehungshelfer(in), Kinderpfleger(in))
    oder
  • mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine nicht einschlägige Berufsausbildung sowie einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeit) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
    oder
  • Abschluss der Fachoberschule (FOS) im Sozial- und Gesundheitswesen (volle Fachhochschulreife)
    oder
  • Hochschulzugangsberechtigung und einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeit) oder 240 Stunden (Teilzeit) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung.

Zusätzlich muss die persönliche Eignung zu Beginn der Ausbildung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) nachgewiesen werden.

Am Ende des Bildungsganges wird ein Fachschulexamen durchgeführt. Das Fachschulexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung (drei Arbeiten unter Aufsicht) zum Ende des zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts und einer Prüfung in Form eines Kolloquiums zum Ende des Berufspraktikums.

Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die „Fachhochschulreife“ erworben werden.

  • Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"
  • Bachelor Professional im Sozialwesen
  • ggf. Fachhochschulreife

Der Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" berechtigt

  • zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als pädagogische Fachkraft und als Pflegefachkraft für die selbstständige Tätigkeit mit Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung
  • nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Heilerziehungspfleger(in) die Weiterbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen zu absolvieren

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte:

  • In dem zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktikum in unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe erwerben die Studierenden eine vertiefte Allgemeinbildung sowie ein fachliches Wissen und Können. Die im Praktikum gemachten Erfahrungen werden unterrichtlich aufgearbeitet und für das schulische Lernen genutzt.
  • In dem einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt – Berufspraktikum –, der schulisch begleitet wird, erweitern und vertiefen die Studierenden ihre berufliche Handlungskompetenz.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung
  • Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte:
  • Kreativ-musischer Bereich: Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, Spiel
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich: Sprachförderung, basale Kommunikation
  • Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich: Psychomotorik, Hauswirtschaft
  • Organisatorisch-technologischer Bereich: Organisation/Technologie, einschließlich EDV
  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik (für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen)

Ansprechpartner/in

Sascha Klute


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