Freizeitsportleiter/in

Die Absolventen erwerben die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und damit die volle Studierfähigkeit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen.

Neben dem für alle Abiturbildungsgänge gemeinsamen Lernangebot werden gleichzeitig berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten über eine Schwerpunktsetzung vermittelt. Diese erleichtern bei einer beruflichen Ausbildung außerhalb der Hochschule den Eintritt in qualifizierte Tätigkeiten.

Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Kenntnissen führen, dauern drei Jahre. Am Ende der Jahrgangsstufe 13 findet die Abiturprüfung statt.

Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.

Außerdem wird in der Regel bei einer beruflichen Ausbildung außerhalb der Hochschule die Ausbildungszeit verkürzt.

Voraussetzung für die Aufnahme in diesen Bildungsgang ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Diese wird über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe, Qualifikationsvermerk) oder mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 des Gymnasiums erlangt. Des Weiteren ist die Vorlage einer ärztlichen Sporttauglichkeitsbescheinigung erforderlich.

Zusätzlich zu guten schulischen Leistungen sollten die Schülerinnen und Schüler über besonderes Interesse am Sport in Verbindung mit der Sporterziehung sowie über Organisationsfähigkeit und soziale Kompetenzen verfügen. Ziel ist es, die selbst erlebte und gelebte Freude am Sport anderen Menschen zu vermitteln und sie bei ihrer sinnvollen Freizeitgestaltung zu leiten. Wünschenswert sind Zusatzqualifikationen, wie z.B. Ersthelfer-Ausbildung, Rettungsschwimmer etc. (können sonst u.U. während der Ausbildung abgelegt werden) sowie Erfahrungen in der Jugendarbeit bzw. im Verein.

Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erwerben die Schülerinnen und Schüler in einer integrierten Abschlussprüfung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und die berufliche Qualifikation „Freizeitsportleiter/Freizeitsportleiterin“. Dies bedeutet, dass einige im Rahmen der Abiturprüfung erbrachten Leistungen auf die berufliche Qualifikation angerechnet werden.

Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, den beiden Leistungskursen (Biologie und Sport/Gesundheitsförderung) sowie zwei weiteren, vorher individuell festgelegten Kursen des Grundkursbereiches.

Für die berufliche Qualifikation „Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter“ wird eine Prüfung in „Didaktik und Methodik“ und „Erziehungswissenschaften“ (falls nicht bereits Abiturprüfungsfach) abgelegt.

Zusätzlich wird eine Abschlusslehrprobe mit anschließendem Reflexionsgespräch (Kolloquium) durchgeführt.

Die über die berufliche Qualifikation „Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter“ ausgestellte Bescheinigung ist nur in Verbindung mit dem Abiturzeugnis gültig.

Dieser doppeltqualifizierende Bildungsgang bietet die Möglichkeit, in einer dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben und zusätzlich die berufliche Qualifikation „Freizeitsport­leiterin / Freizeitsportleiter“ durch eine integrierte Prüfung zu erreichen.

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zu einem Studium jeder Studienrichtung an allen Universitäten, Gesamt- und Sporthochschulen.

Durch die Qualifizierung im sozialberuflichen Bereich liegen aber auch angrenzende Studien- und Berufsfelder nahe, wie z.B. medizinisch-pflegerische Berufe sowie die Bereiche Sozialpädagogik, Sportökonomie oder Freizeit/Touristik.

Der mögliche Tätigkeitsbereich des Freizeitsportleiters/der Freizeitsportleiterin umfasst vier Bereiche:

  • Sportbereich (z. B. größere Sportvereine)
  • Tourismus- und Freizeitbereich (z.B. kommerzielle Sportschulen, Fitness-Center, Wellness-Center, Freizeitparks, Reiseveranstalter, Hotels)
  • Sozialbereich (z.B. Wohlfahrtsverbände, Heime, Häuser der Offenen Tür, Jugendämter)
  • Gesundheits- und Rehabilitationsbereich (z.B. Kliniken, Krankenhäuser, Kureinrichtungen)

Bei vorzeitigem Abgang kann ab Jahrgangsstufe 12 (Q1) der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Der Unterricht in diesem Bildungsgang des Beruflichen Gymnasiums wird überwiegend im Klassenverband erteilt. Die Arbeit in den einzelnen Fächern wird aufeinander abgestimmt.

Der Unterricht ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer sind nach Aufgabenfeldern geordnet (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre und Sport).

Im berufsbezogenen Lernbereich wird das Fach Sport/Gesundheitsförderung als Fach des fachlichen Schwerpunktes unterrichtet sowie die Fächer Biologie, Erziehungswissenschaften, Didaktik und Methodik, Mathematik, Englisch und die zweite Fremdsprache (soweit sie nicht schon abgeleistet ist).

Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, erhalten ersatzweise Unterricht im Fach Organisationslehre. Dieses Fach ist dem Differenzierungsbereich zugeordnet.

Im berufsübergreifenden Lernbereich finden sich die Fächer Deutsch, Gesellschaftslehre mit Geschichte und Religionslehre.

 

Im Differenzierungsbereich wird das Lernangebot durch die Fächer Chemie und Ernährungslehre, sowie dem Praxiskurs Rettungsschwimmen schwerpunktbezogen ergänzt.

Praktika

Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind geprägt durch die enge Verzah­nung von Theorie und Praxis. Dies gilt in besonders ausgeprägter Weise für doppeltqualifizierende Bildungsgänge, in denen neben dem allgemein bildenden Abschluss auch eine berufliche Qualifikation vermittelt wird. Dabei werden Praxisanteile sowohl im Rahmen des schulischen Unterrichts als auch in außerschulischen Praktika vermittelt.

Im Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife und Freizeitsportleiter/-in“ umfassen die Praktika einen Zeitraum von insgesamt mindestens 4 Wochen (Vollzeit). Die Praktika werden, verteilt über die dreijährige Dauer des Bildungsganges, unterrichtsbegleitend absolviert. Die Teilnahme an den Praktika ist verbindlich.

Das unterrichtsbegleitende Praktikum im Umfang von etwa 1 Wochenstun­de findet außerhalb der Unterrichtszeit in Sportgruppen statt und stellt einen wesentlichen Teil der Ausbildung dar. Dieses Praktikum wird im Didaktik und Methodik Unter­richt vorbereitet und ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierbei zunehmend eigenständig die Arbeit im Sport­bereich – z. B. mit Kinder- und Jugendgruppen – einüben. Es soll eine sportpädagogische Arbeit in deutlich voneinander abgrenzbaren Sportarten geleistet werden. Deshalb ist ein mehrfacher Wechsel der Lerngruppe erforderlich.

Die Schülerinnen und Schüler werden in Lehrproben benotet, diese Noten gehen als Praxisanteil in die Didaktik und Methodik Note ein. Für jeden Praktikumsbesuch muss ein Stundenentwurf angefertigt werden, der in die Note einfließt.

Die Abschlusslehrprobe der beruflichen Abschlussprüfung zur Freizeitsport­leiteri / zum Freizeitsportleiter findet in diesem Praxisbereich statt.

 

Jede sozialberufliche Tätigkeit stellt besondere Anforderungen an den Ausübenden. Die berufliche Qualifikation „Freizeitsportleiter/Freizeitsportleiterin“ erfordert in besonderem Maße soziale Kompetenzen. Vermittelt werden sportpädagogische Fähig- und Fertigkeiten unter Berücksichtigung der beson­deren Merkmale und Eigenschaften der Gruppe bzw. des Einzelnen. So geht es im besonderen Maße in der Jahrgangsstufe 11 um die Grund­lagen von Kommunikation und Interaktion, sportpädagogische Handlungsspielräume sowie um die Rollenbeschreibung der beruflichen Qualifikation „Freizeitsportleiter/Freizeitsportleiterin“.

Lernbereiche

Im Leistungskurs „Sport/Gesundheitsförderung“ ergänzen sich Sporttheorie und Sportpraxis. Dieses Fach ist auf die Optimierung, Gestaltung und Variation in einzelnen Sportarten und Sportbereichen ausgerichtet. Die sporttheoretischen Inhalte orientieren sich an den Wissenschaftsbereichen „Sportpädagogik“, „Sportbiologie“ und „Sportsoziologie“. Im praktischen Bereich zeigt das Kursprofil ein vorrangiges Interesse, Sportspiele zum Gegenstand des Unterrichts zu machen und zu verbessern. Sowohl klassische Sportarten als auch freizeitrelevante Sportarten werden thematisiert. Neben der Absicht, gemeinsam sportliche Leistungserfahrungen zu machen und damit umgehen zu lernen, soll besonders die Frage der Gesundheitsbedeutsamkeit von Bewegung, Sport und Spiel profilbildend sein.

Der berufsübergreifende Lernbereich dieses Bildungsganges ist wesentlicher Bestandteil des Unterrichts und soll den Schwerpunktbereich („Berufsbezogener Lernbereich“) ergänzen.

Die Im Differenzierungsbereich angebotenen Fächer dienen der Erweiterung und Vertiefung der im „Berufsbezogenen Lernbereich“ erworbenen Kompetenzen.

Im Kurs „Rettungsschwimmen“ der Jahrgangsstufe 12.1 kann im Rahmen der DLRG-Prüfung das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen erworben werden.

Ansprechpartner/in

Herr Dr. Bruland

Bereichsleitung
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