Die 2-jährige Ausbildung zur Maschinen- und Anlagenführerin/zum Maschinen- und Anlagenführer erfolgt in den ersten beiden Jahren zusammen mit denjenigen Ausbildungsberufen, in denen nach § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer und zur Maschinen -und Anlagenführerin vom 27.04.2004 (BGBl. 1 S. 647), die Berufsausbildung fortgesetzt werden kann. Ein eigener Rahmenlehrplan bzw. Bildungsplan für Nordrhein-Westfalen liegt für diesen Ausbildungsberuf nicht vor.
Maschinen- und Anlagenführer/innen beherrschen die Bedienung hochkomplexer Fertigungsmaschinen und –anlagen, halten sie instand und überwachen die Produktion
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Die Ausbildung zur Maschinen- und Anlagenführerin/zum Maschinen- und Anlagenführer unterliegt keiner gesetzlichen Zulassungsbeschränkung. Obwohl es keine formalen Eingangsvoraussetzungen für die einzelnen Ausbildungsberufe gibt, werden je nach Branche bestimmte Schulabschlüsse von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet.
Die Berufsschule endet regulär nach zwei Jahren. Eine Prüfung ist gemäß der Prüfungsordnung für den Bildungsgang nicht vorgesehen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie maximal eine mangelhafte Leistung in einem Fach.
Parallel absolvieren die Schülerinnen und Schüler des dualen Systems eine zweiteilige
IHK-Abschlussprüfung, wobei die Teilnahme an Teil 1 nach ca. eineinhalb Jahren verpflichtend ist. Der Teil 2 der Prüfung erfolgt regulär nach zwei Jahren.
Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Kammer). In der Berufsschule wird der Berufsschulabschluss vergeben.
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