Der Ausbildungsgang zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik erfolgt an den Lernorten Berufsschule, Betrieb und überbetrieblicher Ausbildung. Diese Lernorte erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Die Berufsschule endet regulär nach dreieinhalb Jahren. Eine Abschlussprüfung ist gemäß der Prüfungsordnung für den Bildungsgang nicht vorgesehen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie maximal eine mangelhafte Leistung in einem Fach.
Parallel absolvieren die Schülerinnen und Schüler des dualen Systems eine zweiteilige Handwerkskammer - Abschlussprüfung, wobei der Teil 1 nach ca. eineinhalb Jahren zu absolvieren ist und mit 40 % gewichtet wird. Der Teil 2 der Prüfung erfolgt regulär nach dreieinhalb Jahren und wird entsprechend mit 60 % gewichtet.
Am Ende der dreieinhalbjährigen Berufsausbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler Ihren Berufsschulabschluss sowie nach einer erfolgreich absolvierten Gesellenprüfung einen Gesellenbrief.
Eine aktuelle Übersicht über die Berufsschultage finden Sie unter den "Informationen für Ausbildungsbetriebe".
Lernfelder
Der Unterricht ist im berufsbezogenen Lernbereich in sogenannten Lernfeldern organisiert.
Lernfelder für den Ausbildungsberuf | |||||
Lernfelder | Zeitrichtwerte in Stunden | ||||
| 1. AJ | 2. AJ | 3. AJ | 4. AJ | |
1 | Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen | 80 |
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2 | Elektrische Installationen planen und ausführen | 80 |
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3 | Steuerungen analysieren und anpassen | 80 |
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4 | Informationstechnische Systeme | 80 |
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5 | Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten |
| 80 |
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6 | Anlagen und Geräte analysieren und prüfen |
| 60 |
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7 | Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren |
| 80 |
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8 | Antriebssysteme auswählen und integrieren |
| 60 |
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9 | Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren |
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| 100 |
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10 | Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten |
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| 100 |
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11 | Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand setzen |
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| 80 |
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12 | Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren |
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| 80 |
13 | Energie- und gebäudetechnische Anlagen in Stand halten und ändern |
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| 60 |
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