Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie bedienen und betreuen Gäste in der Gastronomie. Sie beraten bei der Auswahl der Speisen und Getränke, servieren und kassieren. Außerdem übernehmen sie die professionelle Ausrichtung von Festlichkeiten und Veranstaltungen, machen hierfür Menüvorschläge und kalkulieren die Kosten.
Grundsätzlich muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt sein. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen möglich.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb vorgelegt werden.
Die IHK Prüfung findet als gestreckte Abschlussprüfung statt:
Teil 1 der Abschlussprüfung mit Arbeitsaufgaben incl. situativem Fachgespräch und schriftlicher Prüfung wird im 4. Ausbildungshalbjahr geprüft,
Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und praktischer Prüfung am Ende der Ausbildung.
Die duale Ausbildung zur/zum Fachfrau/Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie vermittelt
den Berufsabschluss Fachfrau/Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie mit der bestandenen Berufsabschlussprüfung
den Berufsschulabschluss, wenn am Ende der Ausbildung die schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen.
Den Berufsabschluss Fachfrau/-mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Der Unterricht am Börde-Berufskolleg folgt dem Lernfeldkonzept und wird auf mehrheitlichen Wunsch der Ausbildungsbetriebe in Teilzeitform erteilt.
Eine Besonderheit unserer Abteilung Gastgewerbe stellen die jährlich wechselnden berufsspezifischen Projekttage und die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Austausch in das europäische Ausland (z.B. Österreich) für die Schülerinnen und Schüler dar.
Unterrichtsfächer im berufsbezogenen Bereich:
Unterrichtsfächer im berufsübergreifenden Bereich:
Unterricht im Differenzierungsbereich: Fachpraxis Service
Bereichsleitung
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