Fachkraft für Metalltechnik

Die Lernfelder eins bis vier im ersten Ausbildungsjahr entsprechen den Lernfeldern eins bis vier der Rahmenlehrpläne für die handwerklichen und industriellen Metallberufe. Eine gemeinsame Beschulung ist deshalb im ersten Ausbildungsjahr möglich.

Wegen der weitgehend inhaltlichen Übereinstimmung ist im zweiten Ausbildungsjahr, je nach Fachrichtung eine gemeinsame Beschulung mit anderen Ausbildungsberufen möglich.

Fachkräfte für Metalltechnik der Fachrichtung Montagetechnik kümmern sich um die Montage von Bauteilen zu Baugruppen oder Baugruppen zu Maschinen bzw. Gesamtprodukten.

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.

Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik unterliegt keiner gesetzlichen Zulassungsbeschränkung. Obwohl es keine formalen Eingangsvoraussetzungen für die einzelnen Ausbildungsberufe gibt, werden je nach Branche bestimmte Schulabschlüsse von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet.

Die Berufsschule endet regulär nach zwei Jahren. Eine Prüfung ist gemäß der Prüfungsordnung für den Bildungsgang nicht vorgesehen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie maximal eine mangelhafte Leistung in einem Fach.

Parallel absolvieren die Schülerinnen und Schüler des dualen Systems eine zweiteilige IHK-Abschlussprüfung, wobei die Teilnahme an Teil 1 nach ca. eineinhalb Jahren verpflichtend ist. Der Teil 2 der Prüfung erfolgt regulär nach zwei Jahren.

Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Kammer). In der Berufsschule wird der Berufsschulabschluss vergeben.

Zeiten:

  • montags bis freitags jeweils 7.45 Uhr bis 14.30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

Wochentage:

  • Unterstufe: montags und in den geraden Kalenderwochen zusätzlich dienstags
  • Mittelstufe: mittwochs und in den ungeraden Kalenderwochen zusätzlich dienstags

Ansprechpartner/in

Herr Eickmann

Bereichsleitung
02921 9639-0
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