Die Ausbildung zur Feinwerkmechanikerin/zum Feinwerkmechaniker ist eine handwerkliche Berufsausbildung und dauert 3,5 Jahre. Die Lehre erfolgt dual in den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen mit den Schwerpunkten Feinwerkbau, Maschinenbau und Werkzeugbau.
Feinwerkmechaniker stellen mittels moderner CNC-Maschinen, konventioneller Maschinen und manuell Bauteile aus Metall her, die zu Produktionsmaschinen, Prüfeinrichtungen, oder Bearbeitungswerkzeugen zusammengebaut werden.
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
Zu Beginn der Ausbildung muss ein über die ganze Ausbildungszeit abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Die Ausbildung zur Feinmechanikerin/ zum Feinwerkmechaniker unterliegt keiner gesetzlichen Zulassungsbeschränkung. Obwohl es keine formalen Eingangsvoraussetzungen für die einzelnen Ausbildungsberufe gibt, werden je nach Branche bestimmte Schulabschlüsse von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet.
Die Berufsschule endet regulär nach dreieinhalb Jahren. Eine Prüfung ist gemäß der Prüfungsordnung für den Bildungsgang nicht vorgesehen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie maximal eine mangelhafte Leistung in einem Fach.
Parallel absolvieren die Schülerinnen und Schüler des dualen Systems eine zweiteilige Abschlussprüfung nach der Handwerksordnung, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung nach ca. eineinhalb Jahren zu absolvieren ist und mit 30 % gewichtet wird. Der Teil 2 der Prüfung erfolgt regulär nach dreieinhalb Jahren und wird entsprechend mit 70 % gewichtet.
Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Kammer). In der Berufsschule wird der Berufsschulabschluss vergeben.
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